Modernisierungskosten bei Denkmalschutz

Modernisierungskosten einer denkmalgeschützten Immobilie / Wohnung

Tipps und Beratung - bei MDH in Erfurt

Für die Modernisierung einer denkmalgeschützten Immobilie können Sie als Immobilienbesitzer die Kosten als Abschreibung (AfA) steuerlich absetzen.

Bei Eigennutzung können Sie 90 % der Sanierungskosten über zehn Jahre hinweg absetzen.

Folgende Punkte sind wichtig:

  • Nur Baumaßnahmen, die dem Erhalt des Denkmals und der Nutzbarkeit dienen, sind absetzbar.
  • Anerkannt werden beispielsweise die Kosten für den Einbau eines Bads, nicht jedoch für die Neugestaltung des Gartens.

Die Angaben zur Immobilie und den Sanierungskosten gehören in die Anlage „FW“ der Steuererklärung.

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Gern beraten wir Sie weiterführend zur Modernisierung Ihrer denkmalgeschützten Wohnung/Immobilie

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Bitte beachten Sie, dass diese Information keine steuerrechtliche Beratung darstellt. Wenden Sie sich dafür an Ihren Steuerberater.