Energetisch sanieren + Steuern sparen

Tipps und Beratung zu Kosten für die energetische Gebäudesanierung - bei MDH in Erfurt

Wenn Sie als Immobilienbesitzer Ihre Immobilie energetisch sanieren lassen, können Sie ebenfalls von einer Steuerermäßigung profitieren. Dies gilt, wenn die Immobilie älter als zehn Jahre ist.

Absetzbar sind beispielsweise folgende Maßnahmen:

  • Klimafreundlich sanieren
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Dämmen von Hauswänden und Kellerdämmung
  • Geschossdeckendämmung, Fassadendämmung
  • Dämmung von Fenstern und Türen
  • Dachdämmung von Innen und Außen

Auch die Kosten für einen Energieberater – einschließlich Beratung, Baubegleitung und Fachplanung – sind absetzbar. Die absetzbaren Kosten müssen in der Anlage „Energetische Maßnahmen“ der Steuererklärung eingetragen werden.

Die Steuerermäßigung verteilt sich über drei Jahre:

  • 7 Prozent der Kosten im Jahr der Ausführung und im Folgejahr
  • 6 Prozent der Kosten im dritten Jahr

Die maximal förderfähige Summe beträgt 40.000,- €.

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Wichtig: Doppelförderungen sind ausgeschlossen!

Wenn Sie bereits zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse der KfW für die energetische Sanierung erhalten haben, können Sie keine weitere Steuerförderung beanspruchen. Auch, wenn die Maßnahmen als Handwerkerleistungen abgesetzt wurden, ist eine doppelte Förderung nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass diese Information keine steuerrechtliche Beratung darstellt. Wenden Sie sich dafür an Ihren Steuerberater.

Gern beraten wir Sie weiterführend zum Thema Energetische Sanierung

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